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Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol  ist bemüht, ihre Website www.st.johann.tirol im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.st.johann.tirol

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.st.johann.tirol ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen im Jahr 2021 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.

Auf einigen Seiten fehlen Überschriften der Ebene 2 und 3. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt. Wir planen, das Problem im Zuge einer Umstrukturierung der Website im Jahr 2021 zu beheben.

Auf einigen Seiten wird das Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 von Text und Bildern von Text unterschritten. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.3 Kontrast (Minimum) nicht erfüllt. Im Zuge einer grundlegenden Umstrukturierung der Website wird dieser Fehler im Jahr 2021 behoben. Auf der Website steht ein Hochkontrastmodus zur Verfügung, in dem das Mindestkontrastverhältnis eingehalten wird.

Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, das Problem im Zuge einer Umstrukturierung der Website im Jahr 2021 zu beheben.

Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt. Wir planen, das Problem im Zuge einer Umstrukturierung der Website im Jahr 2021 zu beheben.

Einige Bestandteile der Benutzerschnittstelle können durch Software nicht genügend bestimmt werden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert nicht erfüllt. Wir planen, das Problem im Zuge einer Umstrukturierung der Website im Jahr 2021 zu beheben.

Einige Downloadlinks enthalten keine Informationen zu Dateityp und Größe. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. Wir planen, das Problem im Zuge einer Umstrukturierung der Website im Jahr 2021 zu beheben.

Viele unserer PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen diese Dokumente im Jahr 2021 gegen barrierefreie pdf-Dokumente auszutauschen.

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

PDF-Dokumente und Word-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 erstellt wurden, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen nicht, PDF- und Word-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, auszutauschen, da diese von der Richtline (EU)2016/2102 ausgenommen sind.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. September 2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 18. September 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per E Mail an gemeinde@st.johann.tirol mitzuteilen. Beschreiben Sie konkret das Problem.

Kontakt

Marktgemeinde St. Johann in Tirol
Bahnhofstraße 5
6380 St. Johann in Tirol
gemeinde@st.johann.tirol

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden.

Kontakt

Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at

Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.