Zum Hauptinhalt springen

Gemeindewappen

Das Wappen wurde der Gemeinde St. Johann in Tirol am 13. Mai 1954 von der Tiroler Landesregierung verliehen: 

Der grün – rot gespaltene Schild zeigt die Farben des alten Gerichtes der Grafschaft im Leukental, dessen Sitz vom 8. Jahrhundert bis 1297 in St. Johann war. Das weiße (silberne) Steinbockhorn im grünen Feld erinnert an das Wappen der mächtigen Ritter von Velben, die vom 12. bis ins 14. Jahrhundert auf einer Burg im Ortsteil Rettenbach lebten und im Jahre 1262 das Hospital und die St. Nikolauskirche in der Weitau gründeten. Der gelbe (goldene) Bischofsstab im roten Feld erinnert an die Bischöfe von Chiemsee, zu deren Bistum die Pfarre von 1216 bis 1808 gehörte und deren Pastoralresidenz ab dem Jahr 1446 in St. Johann war.

Achtung – das Gemeindewappen ist kein allgemeines „Logo.“

Die Führung des Gemeindewappens bedarf laut § 11 Tiroler Gemeindeordnung 2001 einer Bewilligung des Gemeinderates. Die Bewilligung kostet € 1.100,–. Wer das Gemeindewappen, auch mit einem Zusatz oder in einer veränderten verwechslungsfähigen Form, ohne Bewilligung des Gemeinderates führt oder verwendet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu € 2.000,– zu bestrafen.

Die würdige Verwendung des Gemeindewappens ist jedermann gestattet. Die Verwendung des Gemeindewappens kann vom Gemeinderat untersagt werden, wenn durch diese Verwendung das Ansehen der Gemeinde geschädigt wird.