Schon in den letzten Jahren ist aufgefallen, dass sich so manche Mitbürgerinnen und Mitbürger beim Rasenmähen und anderen lärmerregenden Gartenarbeiten nicht an die vorgeschriebenen Ruhezeiten halten. Dabei sind die Stunden, in denen Ruhe herrschen muss, genau definiert. Wir möchten daher die wichtigsten Inhalte der Lärmschutzverordnung für die Marktgemeinde St. Johann in Tirol in Erinnerung rufen.
Die Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen überhaupt, an Werktagen in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr und von 20.00 bis 8.00 Uhr verboten.
Solche lärmerregenden Arbeiten sind außerdem in einem Umkreis von 50 m von Schulen während der Unterrichtszeit, von Kirchen während der Gottesdienste, von Plätzen während Versammlungen und der Friedhöfe während Beerdigungen untersagt.
Modellflugkörper und Modellfahrzeuge, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, dürfen im verbauten Gebiet und innerhalb eines Bereiches von 400 m außerhalb des verbauten Gebietes nicht in Betrieb genommen werden.
Die Benützung von Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern und Tonwiedergabegeräten ist im Freien, insbesondere in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und Plätzen verboten, sofern dadurch störender Lärm erzeugt wird.
Der genaue Wortlaut der Lärmschutzverordnung ist hier zu finden.