Am 8. Jänner, 21. Jänner und 4. Februar gibt es die Möglichkeit zur Christbaumentsorgung in jenen Straßenzügen, in denen die Biomüllabfuhr verkehrt.
Achtung: der Baum wird nur im Stück mitgenommen, und wenn er frei von Lametta und sonstigen nicht biogenen Fremdstoffen ist.