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Gestaltungsleitfaden

Gestaltungsleitfaden für ein attraktives Ortsbild

Der St. Johanner Gestaltungsleitfaden wurde vor drei Jahren öffentlich präsentiert und anhand einer Broschüre an die heimischen Unternehmen ausgehändigt. Er umfasst nicht nur Richtlinien und rechtliche Aspekte, sondern bietet auch praktische Beispiele für den Umgang mit Werbeeinrichtungen, Fassadengestaltungen, Gastgärten und anderen attraktiven Gestaltungslösungen in der Schutzzone unserer schönen Gemeinde.

Leider zeichnet sich dennoch in letzter Zeit ein negativer Trend ab, und ein Wildwuchs an Werbetafeln, Beschilderungen, Warenständern, Beachflags und Blinklichtern beginnt zunehmend den öffentlichen Raum zu verunstalten. Diese Entwicklung schadet nicht nur dem äußeren Erscheinungsbild unserer Gemeinde, sondern widerspricht in vielen Fällen auch den Vorgaben des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO). Zudem verfehlt diese bunte Werbeflut oft ihren eigentlichen Zweck – anstatt Kunden anzuziehen, wirkt sie eher abschreckend.

Diese Problematik betrifft nicht nur Gewerbetreibende, sondern ebenso Hausbesitzerinnen und -besitzer, da auch Beschriftungen und Beleuchtungen meldepflichtig sind. Selbst Plakate und Ankündigungen von Vereinen tragen zur Verunstaltung bei – insbesondere dann, wenn Aufsteller erst lange nach der Veranstaltung entfernt werden. Darüber hinaus beeinflussen auch Photovoltaik- und Solaranlagen das Ortsbild und unterliegen daher der Genehmigungspflicht nach dem Tiroler SOG. Für weiterführende Informationen steht das Bauamt gerne zur Verfügung.

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