Wuchernde Hecken und in die Straße ragende Äste bergen Gefahren für den Straßenverkehr. Daher ist es besonders wichtig, Sträucher und Hecken an Grundstücksgrenzen zurück zu schneiden. Dies müsste selbstverständlich sein, gehören solche Arbeiten doch zur Verkehrssicherungspflicht für Anlieger an Straßen und Gehwegen. Vor allem gilt dies bei Grundstücksausfahrten und Kreuzungen.
Wir appellieren daher an alle Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, ihre Bäume, Sträucher und Hecken von der Straßenseite aus genau zu begutachten und alles, was über die Grundstücksgrenze hinaus ragt, zurück zu schneiden.
Auch die Hausnummern müssen gut sichtbar sein. Daher soll man kontrollieren, ob die Hausnummer so angebracht ist, dass sie von der Straße aus gesehen werden kann oder ob das Hausnummernschild im Laufe der Jahre durch Hecken oder Sträucher überwuchert wurde.


