Heizkosten belasten gerade einkommensschwächere Haushalte – nicht zuletzt sorgt die aktuelle weltpolitische Lage und damit einhergehende Auswirkungen auf den Energiemarkt bei vielen Menschen für Unsicherheit. Ausbezahlt wird der Zuschuss einmalig ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
Ab sofort kann man die Anträge für den Zuschuss 2026/2027 stellen. Die Netto-Haushaltseinkommensgrenzen wurden im Vergleich zum Vorjahr erhöht und betragen nun für einen Ein-Personen-Haushalt bis zu 1.435,-- Euro, für zwei Personen bis zu 2.265,-- Euro, für drei Personen bis zu 2.665,-- Euro und für vier Personen bis zu 2.965,-- Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 300,-- Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 250,-- Euro pro Haushalt.
Achtung! Für die Berechnung des Monatseinkommens werden alle Nettoeinkünfte inklusive 13. und 14. Gehalt zusammengezählt und dann durch 12 dividiert.
Ob Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss besteht, können Interessierte vorab – ohne Rechtsanspruch – mittels Heizkostenzuschuss-Rechner ausrechnen. Dieser steht unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt bevorzugt über das Online-Formular auf der genannten Website, wobei auch eine analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden. Bei den Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres muss man nur bestätigen, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden Überprüfungen durchgeführt. Das heißt: Es können Unterlagen angefordert werden.
Allen, denen der Heizkostenzuschuss des Landes im letzten Jahr bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, neuerlich ein Antragsformular zugestellt. Somit können Bezugsberechtigte aus dem Vorjahr ihre angegebenen Daten kontrollieren und bei weiterem Bedarf den Heizkostenzuschuss erneut unkompliziert beantragen.
Haushalte von Personen mit Mindestpension, die eine Ausgleichszulage beziehen und bereits letztes Jahr den Heizkostenzuschuss erhalten haben, müssen keinen Antrag stellen. Diese erhalten nach Prüfung ein Zusageschreiben. Die Auszahlung erfolgt automatisiert.
All jene, die Unterstützung für die Antragstellung benötigen, können sich an die Sozialabteilung der Gemeinde oder an das Tiroler Hilfswerk in Innsbruck wenden.
Alle Informationen sowie den Heizkostenzuschussrechner findet man unter folgendem Link: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/heizkostenzuschuss/#c251720


