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Heizkostenzuschuss

Einreichfrist für Heiz- und Energiekostenzuschuss bis 31. März verlängert.

Im Rahmen der aktuellen Teuerung lassen vor allem die erhöhten Heiz- und Energiekosten die Preise steigen. Mit dem Heiz- und Energiekostenzuschuss des Landes Tirol können Bezugsberechtigte bis zu 500 Euro beim Land Tirol an Förderungen für die Heizperiode 2022/2023 abholen. Eine Förderung ist grundsätzlich bereits ab einem monatlichen Einkommen von 1.900 Euro bei alleinstehenden Personen möglich. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.

Ab sofort können die Anträge auch einfach und unkompliziert online eingebracht werden. Wichtig ist, dass Antragstellende die entsprechenden Beilagen (beispielsweise Haushalts- bzw. Meldebestätigung sowie Nachweis der Monatseinkünfte) dem Antrag beilegen bzw. anhängen.

So funktioniert die Beantragung des Heiz- und Energiekostenzuschusses:

Die Anträge können online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss ausgefüllt sowie eingereicht oder postalisch an „Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck“ übermittelt werden. Ebenso können die Antrag auch bei der Gemeinde abgegeben werden. Zu beachten sind die jeweiligen Einkommensgrenzen und im Einkommen (nicht) zu berücksichtigende Einkünfte/Zahlungen (diese finden sich ebenfalls unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss). Dem Antrag beizulegen sind eine Haushalts- bzw. Meldebestätigung sowie ein Nachweis über die monatlichen Einkünfte. Für die aktuelle Heizperiode 2022/23 können die Anträge noch bis 31. März 2023 gestellt werden. Informationen dazu gibt es auch unter der Telefonnummer 0512 508 3693 sowie im Marktgemeindeamt.

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